Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Angaben durch airportLiner GmbH & Co. KG (nachfolgend „airportLiner„) kommt der Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. airportLiner ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.

§ 2 Vertragsinhalt

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. airportLiner muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Der Inhalt der Leistungen ist in den jeweils aktuellen Ausführungsrichtlinien beschrieben. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke.

2.1 Flughafenabholung und Flugänderungen

Bedingt durch den Sammelverkehr können bei der Abholung am Flughafen bei planmäßiger Landung Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht ausgeschlossen werden. Verfrühte Landungen oder Verspätungen der ankommenden Flüge können zu längeren Wartezeiten führen. Der Flughafentransfer arbeitet im Sammeldienst während der regulären Flugzeiten. Letzter Abfahrtszeitpunkt ist nach Abfertigung des Gepäcks der letzten planmäßigen Landung. Ansonsten sind die in den Buchungsunterlagen angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich.

Die Fahrgäste sind verpflichtet, Umbuchungen nach Auftragserteilung unverzüglich mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen der Flugnummer sind telefonisch anzuzeigen. Erfolgt keine Mitteilung, erlischt die Beförderungspflicht.

Bei Verspätungen, die dem Reisenden bereits beim Abflug am Startflughafen bekannt sind, besteht eine Mitwirkungspflicht. airportLiner ist über die voraussichtliche neue Ankunftszeit zu informieren, damit entsprechende Transportkapazitäten bereitgestellt werden können. Liegt diese Ankunft nach der letzten regulären Transferfahrt und kann kein Sammeltransfer mehr durchgeführt werden, erlischt der Beförderungsanspruch im Airport Shuttle. Auf Wunsch kann eine Beförderung im Individualtransfer gegen Aufpreis erfolgen.

2.2 Höhere Gewalt

Ausnahmesituationen (Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen oder außergewöhnliche Verkehrsbehinderungen) können auch von airportLiner nicht oder nur eingeschränkt beeinflusst werden. Hierdurch bedingte Wartezeiten sind vom Kunden zu akzeptieren.

2.3 Abholzeiten

Die Festlegung der Abholzeiten für Fahrgäste im Airport Shuttle obliegt ausschließlich airportLiner. Sie richtet sich nach Fahrzeit, Verkehrsaufkommen sowie den Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaften.

2.4 Gepäck

Zwei Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person werden ohne Aufpreis befördert. Für Über- oder Sperrgepäck werden Zuschläge gemäß der aktuellen Preisliste erhoben. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen einen angemessenen Aufpreis transportiert werden.

§ 3 Fahrpreise und Rechnungen

3.1 Fahrpreise

Der bei Buchung gültige Fahrpreis ist spätestens vor Fahrtantritt zu entrichten. Bei Buchungen nach 12:00 Uhr des Vortages können zusätzliche Kosten entstehen, die bei der Buchung ausgewiesen werden.

3.2 Rechnungen

Rechnungen werden automatisch anhand der Buchungsdaten erstellt. Nachträgliche Änderungen sind möglich und können mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € verbunden sein.

3.3 Buchungsbedingungen für Airline-Crew-Mitglieder

Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Buchungen zum Crew-Tarif.

3.3.1 Berechtigung

Der Crew-Tarif gilt ausschließlich für aktive Mitglieder des fliegenden Personals (Cockpit- und Kabinenbesatzung) einer Fluggesellschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mit der Buchung bestätigt der Fahrgast, die Voraussetzungen für den Crew-Tarif zu erfüllen.

3.3.2 Nachweispflicht

Der gültige Airline-Dienstausweis (Crew-Ausweis) ist bei Fahrtantritt unaufgefordert dem Fahrpersonal von airportLiner vorzulegen. Der Ausweis muss gültig und auf den Fahrgast ausgestellt sein.

3.3.3 Uniformpflicht

Die Inanspruchnahme des Crew-Tarifs setzt voraus, dass der Fahrgast während der gesamten Beförderung die vollständige und eindeutig erkennbare Uniform seiner Fluggesellschaft trägt.

3.3.4 Folgen bei Nichterfüllung

Kann der Fahrgast die Voraussetzungen für den Crew-Tarif bei Fahrtantritt nicht nachweisen, besteht kein Anspruch auf den vergünstigten Tarif. airportLiner ist berechtigt, die Beförderung zum regulären Tarif gegen Zahlung der Preisdifferenz durchzuführen oder die Beförderung abzulehnen.

3.3.5 Missbrauch

Die missbräuchliche Nutzung des Crew-Tarifs, insbesondere durch unberechtigte Personen oder durch falsche Angaben bei der Buchung, kann zum Ausschluss von zukünftigen Crew-Buchungen führen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

§ 4 Stornierungen / Rückerstattungen

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu.

4.1 Airport Shuttle, Individual- und Exklusivtransfer

Kostenfreie Stornierungen sind bis 12:00 Uhr des Vortages möglich.

Während der Bürozeiten können Stornierungen schriftlich per E-Mail an service@airportliner.com oder telefonisch unter +49 941 22220 erfolgen.

Außerhalb der Bürozeiten sind Stornierungen für den heutigen oder folgenden Tag telefonisch unter +49 170 3722220 möglich.

Bei einer Stornierung nach 12:00 Uhr des Vortages besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Vorauszahlung bzw. der Fahrpreis wird vollständig berechnet.

Erscheint der Fahrgast nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, wird der Fahrpreis vollständig einbehalten bzw. erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass airportLiner ein geringerer Schaden entstanden ist.

4.2 Vorteilstickets (gemeinsam gebuchte Hin- und Rückfahrt)

Hin- und Rückfahrt stellen jeweils eigenständige Beförderungsverträge dar. Erstattungsfähig ist ausschließlich der Preis des stornierten Transfers.

Hat der erste Transfer bereits stattgefunden, kann ausschließlich der zweite Transfer storniert werden. Eine vollständige Rückerstattung des Vorteilsticketpreises oder eine nachträgliche Aufteilung des gewährten Preisvorteils ist ausgeschlossen.

4.3 A to B

Für A to B-Fahrten gelten abweichende Stornierungsbedingungen. Erfolgt eine Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Veranstaltungstag, wird in der Regel die volle Auftragssumme fällig.

§ 5 Treffpunkte am Flughafen

Bei unterlassener Benachrichtigung des Kunden über sein Nichterscheinen wird der Gesamtfahrpreis als Entschädigung geschuldet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass airportLiner ein geringerer Schaden entstanden ist. Der vereinbarte Treffpunkt am Flughafen ist verbindlich.

§ 6 Verhalten im Fahrzeug

Im Fahrzeug gilt gesetzliches Rauchverbot, Anschnallpflicht sowie ein Verbot des Verzehrs von Speisen. airportLiner kann Ersatz der Kosten verlangen, die durch Beschädigungen oder Verunreinigungen des Fahrzeugs entstehen.

§ 7 Haftung

airportLiner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. Das Risiko einer Gepäckverwechslung trägt der jeweilige Fahrgast. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.

Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Verkehrsstörungen übernimmt airportLiner keine Haftung für die gewünschte Ankunftszeit.

Soweit Versicherungsschutz besteht, haftet airportLiner nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung auf das Dreifache des vereinbarten Fahrpreises beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.

Wählt der Kunde eine sehr knappe Ankunftszeit am Flughafen (weniger als 60 Minuten vor Abflug innerhalb des Schengen-Raums bzw. weniger als 120 Minuten bei allen anderen Flügen oder entgegen den Vorgaben der Airline), trägt der Kunde das Verspätungsrisiko selbst.

Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Beförderung, schriftlich gegenüber airportLiner geltend zu machen.

§ 8 Informationspflicht nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist airportLiner weder verpflichtet noch bereit.

Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) erreichen Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

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