Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Angaben durch airportLiner GmbH & Co. KG (nachfolgend „airportLiner„) kommt der Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. airportLiner ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.
§ 2 Vertragsinhalt
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. airportLiner muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Der Inhalt der Leistungen ist in den jeweils aktuellen Ausführungsrichtlinien beschrieben. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke.
2.1 Flughafenabholung und Flugänderungen
Bedingt durch den Sammelverkehr können bei der Abholung am Flughafen bei planmäßiger Landung Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht ausgeschlossen werden. Verfrühte Landungen oder Verspätungen der ankommenden Flüge können zu längeren Wartezeiten führen. Der Flughafentransfer arbeitet im Sammeldienst während der regulären Flugzeiten. Letzter Abfahrtszeitpunkt ist nach Abfertigung des Gepäcks der letzten planmäßigen Landung. Ansonsten sind die in den Buchungsunterlagen angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich.
Die Fahrgäste sind verpflichtet, Umbuchungen nach Auftragserteilung unverzüglich mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen der Flugnummer sind telefonisch anzuzeigen. Erfolgt keine Mitteilung, erlischt die Beförderungspflicht.
Bei Verspätungen, die dem Reisenden bereits beim Abflug am Startflughafen bekannt sind, besteht eine Mitwirkungspflicht. airportLiner ist über die voraussichtliche neue Ankunftszeit zu informieren, damit entsprechende Transportkapazitäten bereitgestellt werden können. Liegt diese Ankunft nach der letzten regulären Transferfahrt und kann kein Sammeltransfer mehr durchgeführt werden, erlischt der Beförderungsanspruch im Airport Shuttle. Auf Wunsch kann eine Beförderung im Individualtransfer gegen Aufpreis erfolgen.
2.2 Höhere Gewalt
Ausnahmesituationen (Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streiks, Naturkatastrophen, behördliche Maßnahmen oder außergewöhnliche Verkehrsbehinderungen) können auch von airportLiner nicht oder nur eingeschränkt beeinflusst werden. Hierdurch bedingte Wartezeiten sind vom Kunden zu akzeptieren.
2.3 Abholzeiten
Die Festlegung der Abholzeiten für Fahrgäste im Airport Shuttle obliegt ausschließlich airportLiner. Sie richtet sich nach Fahrzeit, Verkehrsaufkommen sowie den Vorgaben der jeweiligen Fluggesellschaften.
2.4 Gepäck
Zwei Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person werden ohne Aufpreis befördert. Für Über- oder Sperrgepäck werden Zuschläge gemäß der aktuellen Preisliste erhoben. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen einen angemessenen Aufpreis transportiert werden.
§ 3 Fahrpreise und Rechnungen
3.1 Fahrpreise
Der bei Buchung gültige Fahrpreis ist spätestens vor Fahrtantritt zu entrichten. Bei Buchungen nach 12:00 Uhr des Vortages können zusätzliche Kosten entstehen, die bei der Buchung ausgewiesen werden.
3.2 Rechnungen
Rechnungen werden automatisch anhand der Buchungsdaten erstellt. Nachträgliche Änderungen sind möglich und können mit einer Bearbeitungsgebühr von 5,00 € verbunden sein.
3.3 Buchungsbedingungen für Airline-Crew-Mitglieder
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Buchungen zum Crew-Tarif.
3.3.1 Berechtigung
Der Crew-Tarif gilt ausschließlich für aktive Mitglieder des fliegenden Personals (Cockpit- und Kabinenbesatzung) einer Fluggesellschaft, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Mit der Buchung bestätigt der Fahrgast, die Voraussetzungen für den Crew-Tarif zu erfüllen.
3.3.2 Nachweispflicht
Der gültige Airline-Dienstausweis (Crew-Ausweis) ist bei Fahrtantritt unaufgefordert dem Fahrpersonal von airportLiner vorzulegen. Der Ausweis muss gültig und auf den Fahrgast ausgestellt sein.
3.3.3 Uniformpflicht
Die Inanspruchnahme des Crew-Tarifs setzt voraus, dass der Fahrgast während der gesamten Beförderung die vollständige und eindeutig erkennbare Uniform seiner Fluggesellschaft trägt.
3.3.4 Folgen bei Nichterfüllung
Kann der Fahrgast die Voraussetzungen für den Crew-Tarif bei Fahrtantritt nicht nachweisen, besteht kein Anspruch auf den vergünstigten Tarif. airportLiner ist berechtigt, die Beförderung zum regulären Tarif gegen Zahlung der Preisdifferenz durchzuführen oder die Beförderung abzulehnen.
3.3.5 Missbrauch
Die missbräuchliche Nutzung des Crew-Tarifs, insbesondere durch unberechtigte Personen oder durch falsche Angaben bei der Buchung, kann zum Ausschluss von zukünftigen Crew-Buchungen führen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.
§ 4 Stornierungen / Rückerstattungen
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu.
4.1 Airport Shuttle, Individual- und Exklusivtransfer
Kostenfreie Stornierungen sind bis 12:00 Uhr des Vortages möglich.
Während der Bürozeiten können Stornierungen schriftlich per E-Mail an service@airportliner.com oder telefonisch unter +49 941 22220 erfolgen.
Außerhalb der Bürozeiten sind Stornierungen für den heutigen oder folgenden Tag telefonisch unter +49 170 3722220 möglich.
Bei einer Stornierung nach 12:00 Uhr des Vortages besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Vorauszahlung bzw. der Fahrpreis wird vollständig berechnet.
Erscheint der Fahrgast nicht zum vereinbarten Zeitpunkt, wird der Fahrpreis vollständig einbehalten bzw. erhoben. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass airportLiner ein geringerer Schaden entstanden ist.
4.2 Vorteilstickets (gemeinsam gebuchte Hin- und Rückfahrt)
Hin- und Rückfahrt stellen jeweils eigenständige Beförderungsverträge dar. Erstattungsfähig ist ausschließlich der Preis des stornierten Transfers.
Hat der erste Transfer bereits stattgefunden, kann ausschließlich der zweite Transfer storniert werden. Eine vollständige Rückerstattung des Vorteilsticketpreises oder eine nachträgliche Aufteilung des gewährten Preisvorteils ist ausgeschlossen.
4.3 A to B
Für A to B-Fahrten gelten abweichende Stornierungsbedingungen. Erfolgt eine Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor dem Veranstaltungstag, wird in der Regel die volle Auftragssumme fällig.
§ 5 Treffpunkte am Flughafen
Bei unterlassener Benachrichtigung des Kunden über sein Nichterscheinen wird der Gesamtfahrpreis als Entschädigung geschuldet. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass airportLiner ein geringerer Schaden entstanden ist. Der vereinbarte Treffpunkt am Flughafen ist verbindlich.
§ 6 Verhalten im Fahrzeug
Im Fahrzeug gilt gesetzliches Rauchverbot, Anschnallpflicht sowie ein Verbot des Verzehrs von Speisen. airportLiner kann Ersatz der Kosten verlangen, die durch Beschädigungen oder Verunreinigungen des Fahrzeugs entstehen.
§ 7 Haftung
airportLiner haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung. Das Risiko einer Gepäckverwechslung trägt der jeweilige Fahrgast. Eine Haftung hierfür ist ausgeschlossen.
Bei höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Verkehrsstörungen übernimmt airportLiner keine Haftung für die gewünschte Ankunftszeit.
Soweit Versicherungsschutz besteht, haftet airportLiner nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung auf das Dreifache des vereinbarten Fahrpreises beschränkt, soweit gesetzlich zulässig.
Wählt der Kunde eine sehr knappe Ankunftszeit am Flughafen (weniger als 60 Minuten vor Abflug innerhalb des Schengen-Raums bzw. weniger als 120 Minuten bei allen anderen Flügen oder entgegen den Vorgaben der Airline), trägt der Kunde das Verspätungsrisiko selbst.
Der Kunde ist verpflichtet, Beanstandungen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss der Beförderung, schriftlich gegenüber airportLiner geltend zu machen.
§ 8 Bonusprogramm
8.1 Teilnahmevoraussetzungen
Das Bonusprogramm von airportLiner steht ausschließlich Privatkunden zur Verfügung. Geschäftskunden sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Voraussetzung für die Teilnahme ist:
- Registrierung als Privatkunde mit einem Kundenkonto
- Erfolgreiche AGB-Akzeptierung zum Bonusprogramm über das Kundenkonto
- Buchung und Durchführung von Fahrten ausschließlich über die Online-Buchungsplattform
Buchungen über Dritte (z. B. Reisebüros, Telefonbuchungen, Partnerplattformen) sind nicht punkteberechtigt.
8.2 Punkte sammeln
Teilnehmer des Bonusprogramms sammeln Punkte für jede online gebuchte und durchgeführte Fahrt. Die Punkte werden nach Abschluss der Fahrt auf dem persönlichen Bonuskonto gutgeschrieben. Die genaue Punkteverteilung (Punkte pro Strecke, Bonusaktionen) wird dem Teilnehmer nach der Anmeldung im Bonusprogramm-Bereich des Kundenkontos angezeigt.
airportLiner behält sich vor, die Punkteverteilung und Bonusaktionen im Rahmen des Programms anzupassen. Die jeweils aktuellen Bedingungen gelten für alle Teilnehmer.
8.3 Status-Level und Punkteverfall
Das Bonusprogramm umfasst Status-Level (Bronze, Silber und Gold), die durch das Sammeln von Punkten erreicht werden. Die erforderlichen Punktemengen für die einzelnen Status-Level werden im Kundenkonto angezeigt. airportLiner behält sich vor, die Kriterien für die Status-Level (z. B. erforderliche Punktemengen, Anzahl der Status-Level oder deren Bezeichnungen) anzupassen. Die jeweils aktuellen Voraussetzungen gelten für die Teilnehmer.
Die Erreichung und der Erhalt von Status-Leveln werden auf Basis eines rollierenden 12-Monats-Zeitraums ermittelt. airportLiner prüft monatlich, wie viele Punkte der Teilnehmer in den letzten 12 Monaten durch durchgeführte Fahrten gesammelt hat. Nur Punkte aus Fahrten, die in den letzten 12 Monaten durchgeführt wurden, werden für die Status-Ermittlung berücksichtigt. Ältere Punkte verfallen für die Status-Ermittlung automatisch.
Ein erreichter Status-Level ist bis zur nächsten monatlichen Prüfung gültig. Wird bei der Prüfung festgestellt, dass die erforderliche Punktemenge für den aktuellen Status in den letzten 12 Monaten nicht mehr erreicht wird, erfolgt eine automatische Zurückstufung auf das nächstniedrigere Level oder auf das Basis-Level (Bronze). Eine gesonderte Benachrichtigung über die Zurückstufung erfolgt nicht. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Beibehaltung eines Status-Level.
Bei berechtigter fristloser Kündigung durch airportLiner (z. B. wegen Missbrauchs, Manipulation von Buchungen, falschen Angaben oder sonstiger vertragswidriger Nutzung) wird die Teilnahme am Bonusprogramm, ab Zugang der Kündigungserklärung beim Teilnehmer, ausgeschlossen. airportLiner behält sich vor, in solchen Fällen weitere rechtliche Schritte einzuleiten.
8.4 Ausschluss vom Programm
airportLiner kann Teilnehmer bei missbräuchlicher Nutzung des Bonusprogramms (z. B. durch falsche Angaben, Manipulation von Buchungen, gewerbsmäßige Nutzung, Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen) fristlos vom Programm ausschließen. Im Falle eines Ausschlusses verfallen alle noch nicht eingelösten Punkte mit Zugang der Ausschlusserklärung. airportLiner behält sich vor, in solchen Fällen Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
8.5 Änderung der Teilnahmebedingungen
airportLiner behält sich vor, diese Teilnahmebedingungen für das Bonusprogramm anzupassen, insbesondere bei Änderungen der Rechtslage, betrieblichen Erfordernissen oder technischen Weiterentwicklungen. Wesentliche Änderungen, die die Rechte oder Pflichten der Teilnehmer erheblich berühren, werden vor Inkrafttreten per E-Mail oder über das Kundenkonto mitgeteilt. Setzt der Teilnehmer das Bonusprogramm nach Mitteilung der Änderungen fort, gilt dies als Zustimmung. Unwesentliche Änderungen können ohne gesonderte Mitteilung vorgenommen werden.
8.6 Beendigung des Bonusprogramms
airportLiner behält sich vor, das gesamte Bonusprogramm zu kündigen. Die Kündigung wird per E-Mail oder über das Kundenkonto mitgeteilt. Status-Level erlöschen mit Ablauf der Kündigungsfrist. Ein Anspruch auf Entschädigung, Schadensersatz oder sonstige Nachweise für nicht eingelöste Punkte oder Prämien besteht nicht.
8.7 Datenschutz
Die für die Durchführung des Bonusprogramms erforderliche Verarbeitung personenbezogener Daten (Name, E-Mail-Adresse, Buchungsverlauf, Punktestand, Status-Level) erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von airportLiner. Mit der Teilnahme am Bonusprogramm erkennt der Teilnehmer die Datenschutzerklärung an.
8.8 Kein Rechtsanspruch auf bestimmte Prämien
Aus der Teilnahme am Bonusprogramm entsteht kein Rechtsanspruch auf bestimmte Prämien, Status-Level oder eine bestimmte Punktemenge. Das Programm ist eine freiwillige Leistung von airportLiner und kann gemäß Ziffer 10.6 beendet werden.
§ 9 Informationspflicht nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist airportLiner weder verpflichtet noch bereit.
Die Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) erreichen Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
