Allgemeine Geschätsbedingungen

§ 1 Zustandekommen des Vertrages

Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Angaben durch airportLiner GmbH & Co. KG (nachfolgend „airportLiner„) kommt der Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. airportLiner ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.

§ 2 Vertragsinhalt

Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. airportLiner muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Der Inhalt der Leistungen ist in den jeweils aktuellen Ausführungsrichtlinien beschrieben. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke.

2.1. Bedingt durch den Sammelverkehr können bei der Abholung am Flughafen bei planmäßiger Landung Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren nicht ausgeschlossen werden. Verfrühte Landungen oder Verspätungen der ankommenden Flüge können zu längeren Wartezeiten führen. Der Flughafentransfer arbeitet im Sammeldienst während der regulären Flugzeiten. Letzter Abfahrtszeitpunkt ist nach Abfertigung des Gepäcks der letzten planmäßigen Landung. Ansonsten sind die in den Buchungsunterlagen angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, unverzüglich mitzuteilen. Kurzfristige Änderungen der Flugnummer sind telefonisch anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt die Beförderungspflicht.
Bei Verspätungen, die dem Reisenden bereits beim Abflug am Startflughafen bekannt sind, entsteht eine Mitwirkungspflicht des Reisenden. airportLiner ist über die voraussichtliche neue Ankunftszeit in München zu unterrichten, damit zur neuen Ankunftszeit am Flughafen entsprechende Transportkapazitäten bereit gestellt werden können. Falls diese Verspätung nach der letzten regulären Ankunftszeit liegt und diese nicht mehr mit unserer letzten geplanten Transfer abgewickelt werden kann, erlischt der Beförderungsanspruch im Airport Shuttle. Auf Vereinbarung kann dann eine Beförderung im Individualtransfer zu höheren Kosten erfolgen.

2.2. Ausnahmesituationen (Force-Majeure) wie Streik, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden, extrem schlechte Witterungsverhältnisse, sowie unvorhersehbare Verkehrsstörungen sind auch von airportLiner nicht, oder nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.

2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste im Airport Shuttle obliegt ausschließlich airportLiner. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit, Staupuffer sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.

2.4. Zwei Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person werden ohne Aufpreis im Airport Shuttle befördert. Bei Übergepäck und Sperrgepäck werden Zuschläge erhoben, da in diesen Fällen meist größere Fahrzeuge eingesetzt werden müssen. Die Zuschläge können unserer aktuellen Preisliste entnommen werden. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung eines angemessenen Aufpreises befördert werden. Die Höhe des Mehrpreises richtet sich nach dem notwendigen Mehraufwand bei der Logistik.

§ 3 Fahrpreise

Der in der jeweils zuletzt veröffentlichten Preisliste bei Buchung angegebene Preis ist bis zum Antritt der gebuchten Fahrt zu entrichten. Bitte beachten Sie, dass bei Buchungen kurzfristiger als 12:00 Uhr des Vortages zusätzliche Kosten anfallen können, die bei Buchung bekanntgegeben werden.

§ 4 Stornierungen / Rückerstattungen

Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu.

Im Falle einer Stornierung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der geleisteten Vorauszahlung. Stornierungen können schriftlich per Mail an service@airportliner.com oder rechtzeitig auf dem Postwege an airportLiner GmbH & Co. KG, Siemensstraße 5, 93055 Regensburg erfolgen.

Grundsätzlich lösen Stornierungen bei Vorauszahlung eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 15% aus.

Bei einem Rücktritt des Fahrgastes bei Einzelbuchungen bis zu 48 Stunden vor Auftragsbeginn ist eine Pauschalgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Fahrpreises in aller Regel zu entrichten.

Erfolgt ein Rücktritt bis zu 12 Stunden vor Beginn des Auftrages, so ist eine Stornogebühr i.H.v. 75 % des vereinbarten Fahrpreises fällig.

Im Falle des Nichterscheinens vom Fahrgast zum vereinbarten Zeitpunkt, wird der bereits geleistete Fahrpreis vollständig einbehalten oder der Fahrpreis im vollen Umfang erhoben.

Dem Kunden steht es diesbezüglich frei nachzuweisen, dass airportLiner ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Im Falle von Großveranstaltungen können die Stornierungsregeln eine vorübergehende Anpassung erfahren. Fragen Sie unser Team.

Kostenlose Stornierungsmöglichkeit

Wenn Sie sich für eine kostenlose Stornierungsmöglichkeit mit 4 € pro Flughafentransfer München entschieden haben, gelten für diesen Fall folgende Bedingungen.

Eine „kostenlose Stornierung“ muss spätestens 16 Stunden vor dem geplanten Transfer airportLiner unter Angabe eines triftigen Grundes telefonisch mitgeteilt werden.

Im Falle der rechtzeitigen telefonischen Stornierung entstehen für den Reisenden dann keine Bearbeitungsgebühren.

Für im Voraus bezahlte Transfers erstatten wir die Transferkosten dann umgehend. Ohne Stornierungskostenschutz gelten die allgemeinen Stornierungsbedingungen mit den entsprechenden Bearbeitungsgebühren.

§ 5 Treffpunkte am Flughafen

Bei unterlassener Benachrichtigung des Kunden über sein Nichterscheinen wird der Gesamtfahrpreis als Entschädigung geschuldet. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, airportLiner nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Dem Reisenden obliegt es, den Zugang der Rücktrittserklärungen zu bewirken. Der jeweils vereinbarte Treffpunkt am Flughafen ist verbindlich.

§ 6 Verhalten im Fahrzeug

Im Fahrzeug besteht gesetzliches Rauchverbot, Anschnallpflicht und ein Verbot Speisen zu verzehren. airportLiner hat gegen Kunden einen Anspruch auf Ersatz der Kosten und Auslagen, die für die Beseitigung von Schäden und Verunreinigungen erforderlich sind, die Fahrgäste dem Fahrzeug zufügen.

§ 7 Haftung

airportLiner haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung. Das Risiko einer Verwechslungsgefahr beim Ausladen vom Gepäckstück trägt der jeweilige Fahrgast. Haftung für eine Gepäckverwechslung ist ausgeschlossen. Im Falle höherer Gewalt (Force-Majeure), sowie unvorhersehbarer plötzlicher Verkehrsstörungen entfällt jegliche Haftung von airportLiner für die gewünschte Zielankunftszeit. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet airportLiner dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Firma airportLiner der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. airportLiner haftet im übrigen nur für grobes Verschulden, wenn eine vertragswesentliche Pflicht verletzt wird, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Wählt der Kunde ein gewünschtes Eintreffen am Flughafen, das knapp vor der Abflugzeit liegt, (beim Linienflug in Schengen-Staaten kleiner als 60 Minuten, bei allen anderen kleiner 120 Minuten bzw. kleiner als die Vorgaben der Airline) trägt alleine der Kunde das Verspätungsrisiko. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen sofort an deren Behebung mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der Firma airportLiner zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

§ 8 Informationspflicht nach Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Verbraucherinformationen zur alternativen Streitschlichtung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013: Die Internetplattform der Europäischen Union zur Online-Streitbeilegung (sog. „OS-Plattform“) für Verbraucher ist unter dem folgendem Link erreichbar: ec.europa.eu/consumers/odr/

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

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