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Impressum
/ Anbieterkennzeichnung (nach §6 Teledienstgesetz TDG)
airportLiner
e.K.
Margaretenstr. 8
D - 93047 Regensburg
Tel: 0941-22 22 0
Transferbestellungen
nur über unser Buchungstool nicht an diese Adresse.
Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg Nr. 6973
Ust ID: DE 133583612
Inhaberin
und verantwortlich für den Inhalt der Seiten:
Kerstin Ammelounx
AGBs
§
1 Zustandekommen des Vertrages
Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Angaben durch AIRPORTLINER
kommt der Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt
insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte
Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. AIRPORTLINER ist berechtigt,
Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.
§ 2 Inhalt des Vertrages
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. AIRPORTLINER
muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung
berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind
jedoch ausgeschlossen. Der Inhalt der Leistungen ist in den jeweils aktuellen
Ausführungsrichtlinien beschrieben. Die Beförderung von maximal einem
Kind bis 3 Jahre pro Erwachsenem ist im Preis enthalten. Die Preise gelten
für eine Abholadresse und eine einfache Strecke. Der Preis schließt einen
Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person ein.
2.1. Bedingt durch den Sammelverkehr können bei der Abholung am Flughafen
bei planmäßiger Landung Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren
(bis zu 45 Minuten) nicht ausgeschlossen werden. Verfrühte Landungen
oder Verspätungen der ankommenden Flüge können zu längeren Wartezeiten
führen. Der Flughafentransfer im Sammeldienst beginnt um 2:00 Uhr
und verkehrt bis das Gepäck der letzten planmäßigen Landung
abgefertigt ist. Spätere Abholungen am Flughafen sind möglich, hierbei
kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ansonsten sind die in den
Buchungsunterlagen angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die
Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung
stattfinden, schriftlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere
Pflicht zur Beförderung.
Bei Verspätungen, die dem Reisenden bereits beim Abflug am Startflughafen
bekannt sind, entsteht eine Mitwirkungspflicht des Reisenden. Unser Büro
oder das Notfallhandy sind über die vorraussichtliche neue Ankunftszeit
in München oder Nürnberg zu unterrichten, damit zur neuen Landezeit
entsprechende Transportkapazitäten bereit gestellt werden können.
2.2. Ausnahmesituationen wie Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und
sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte
Witterungsverhältnisse sind auch von AIRPORTLINER gar nicht, oder nur
in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden
zu akzeptieren sind.
2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste im Sammeltransfer
obliegt ausschließlich AIRPORTLINER. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit
, Staupuffer sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.
2.4.
Ein Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person werden ohne Aufpreis befördert.
Bei Übergepäck und Sperrgepäck werden Zuschläge erhoben, da in diesen
Fällen meist größere Fahrzeuge eingesetzt werden müssen.
Die Zuschläge können unserer aktuellen Preisliste entnommen
werden. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen
Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.
§ 3 Preis
Der in der jeweils zuletzt veröffentlichten Preisliste angegebene Preis,
ist bei Antritt der gebuchten Fahrt in Bar zu entrichten.
§ 4 Rücktritt und Treffpunkte am Flughafen
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen
Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei AIRPORTLINER
spätestens 24 Std. vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren
nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei AIRPORTLINER eingehen,
lösen eine Stornierungsgebühr in Höhe des gültigen Fahrpreises aus. Bei
Nichterscheinen des Kunden wird der Gesamtfahrpreis als Entschädigung
geschuldet. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, AIRPORTLINER nachzuweisen,
dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Dem Reisenden obliegt
es, den Zugang der Rücktrittserklärungen zu bewirken. Der jeweils vereinbarte
Treffpunkt am Flughafen ist verbindlich.
§ 5 Gewährleistung
AIRPORTLINER
haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung.
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung
besteht, haftet AIRPORTLINER dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig
ist, beschränkt sich die Haftung der Firma AIRPORTLINER der Höhe nach
auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. AIRPORTLINER haftet
im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für Fahrlässigkeit,
wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden
eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden
Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering
zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen
der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der Firma AIRPORTLINER
zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der
Leistung getätigten Reise.
§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht
an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten
die gesetzlichen Vorschriften. Stand März 2008
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