flughafentransfer
Flughafen - Zubringer Regensburg - München


 

Impressum / Anbieterkennzeichnung (nach §6 Teledienstgesetz TDG)

airportLiner e.K.
Margaretenstr. 8
D - 93047 Regensburg
Tel: 0941-22 22 0

Transferbestellungen nur über unser Buchungstool nicht an diese Adresse.

Handelsregister beim Amtsgericht Regensburg Nr. 6973
Ust ID: DE 133583612


Inhaberin und verantwortlich für den Inhalt der Seiten:
Kerstin A
mmelounx

 

AGBs

§ 1 Zustandekommen des Vertrages
Durch ordnungsgemäße Buchung und Bestätigung der Angaben durch AIRPORTLINER kommt der Beförderungsvertrag zustande. Ein Beförderungsvertrag kommt insbesondere dann nicht zustande, wenn vom Kunden lückenhafte oder fehlerhafte Angaben zum Vertragszweck gemacht wurden. AIRPORTLINER ist berechtigt, Fahrten von Leistungsträgern durchführen zu lassen.

§ 2 Inhalt des Vertrages
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung der Buchung. AIRPORTLINER muss sich jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren, vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch ausgeschlossen. Der Inhalt der Leistungen ist in den jeweils aktuellen Ausführungsrichtlinien beschrieben. Die Beförderung von maximal einem Kind bis 3 Jahre pro Erwachsenem ist im Preis enthalten. Die Preise gelten für eine Abholadresse und eine einfache Strecke. Der Preis schließt einen Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person ein.
2.1. Bedingt durch den Sammelverkehr können bei der Abholung am Flughafen bei planmäßiger Landung Wartezeiten im Rahmen des Zumutbaren (bis zu 45 Minuten) nicht ausgeschlossen werden. Verfrühte Landungen oder Verspätungen der ankommenden Flüge können zu längeren Wartezeiten führen. Der Flughafentransfer im Sammeldienst beginnt um 2:00 Uhr und verkehrt bis das Gepäck der letzten planmäßigen Landung abgefertigt ist. Spätere Abholungen am Flughafen sind möglich, hierbei kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Ansonsten sind die in den Buchungsunterlagen angegebenen Ankunftszeiten für uns verbindlich. Die Fahrgäste sind dazu verpflichtet, uns Umbuchungen, die nach Auftragserteilung stattfinden, schriftlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeigen erlischt unsere Pflicht zur Beförderung.
Bei Verspätungen, die dem Reisenden bereits beim Abflug am Startflughafen bekannt sind, entsteht eine Mitwirkungspflicht des Reisenden. Unser Büro oder das Notfallhandy sind über die vorraussichtliche neue Ankunftszeit in München oder Nürnberg zu unterrichten, damit zur neuen Landezeit entsprechende Transportkapazitäten bereit gestellt werden können.
2.2. Ausnahmesituationen wie Streiks, Krieg, innere Unruhen, Natur- und sonstige Katastrophen, Verfügungen der Behörden oder extrem schlechte Witterungsverhältnisse sind auch von AIRPORTLINER gar nicht, oder nur in begrenztem Maße aufzufangen, so dass auch längere Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind.
2.3. Die Festlegung der Abholzeiten für die Fahrgäste im Sammeltransfer obliegt ausschließlich AIRPORTLINER. Sie ergeben sich aus der Fahrzeit , Staupuffer sowie den Bestimmungen der Charter- und Linienfluggesellschaften.
2.4. Ein Koffer und ein Stück Handgepäck pro Person werden ohne Aufpreis befördert. Bei Übergepäck und Sperrgepäck werden Zuschläge erhoben, da in diesen Fällen meist größere Fahrzeuge eingesetzt werden müssen. Die Zuschläge können unserer aktuellen Preisliste entnommen werden. Nicht angemeldetes Übergepäck kann nur in Ausnahmefällen und gegen Entrichtung des Mehrpreises befördert werden.

§ 3 Preis
Der in der jeweils zuletzt veröffentlichten Preisliste angegebene Preis, ist bei Antritt der gebuchten Fahrt in Bar zu entrichten.

§ 4 Rücktritt und Treffpunkte am Flughafen
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu. Liegt die Rücktrittserklärung des Kunden bei AIRPORTLINER spätestens 24 Std. vor Antritt der Fahrt vor, werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Rücktrittserklärungen, die später bei AIRPORTLINER eingehen, lösen eine Stornierungsgebühr in Höhe des gültigen Fahrpreises aus. Bei Nichterscheinen des Kunden wird der Gesamtfahrpreis als Entschädigung geschuldet. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, AIRPORTLINER nachzuweisen, dass der tatsächlich entstandene Schaden geringer ist. Dem Reisenden obliegt es, den Zugang der Rücktrittserklärungen zu bewirken. Der jeweils vereinbarte Treffpunkt am Flughafen ist verbindlich.

§ 5 Gewährleistung
AIRPORTLINER haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und ordnungsgemäße Erbringung der Beförderungsleistung. Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet AIRPORTLINER dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Firma AIRPORTLINER der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises. AIRPORTLINER haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet jedoch auch für Fahrlässigkeit, wenn sie eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung unverzüglich schriftlich zur Kenntnis der Firma AIRPORTLINER zu bringen, spätestens 14 Tage nach Beendigung der in Verbindung mit der Leistung getätigten Reise.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nicht an der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften. Stand März 2008

Flughafen - Zubringer buchen


Der Flughafen Bus von Regensburg zum Flughafen München wurde vor drei Jahren eingestellt. Seither existiert in Regensburg ein Shuttleservice ab der Haustür. D.h.keine festen Abfahrtzeiten wie beim Flughafenbus, sondern individuelle Touren je nach Buchungslage. Der Shuttle ist die Alternative zu Mietwagen oder Zug. Kein Umsteigen, Kofferschleppen und andere Umstände. Besonders durch das Umsteigen vom Zug in den Bus in Freising ist die Bahnlinie für den Flugreisenden wenig bequem.